Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Definitionen
Verkäufer: Orange Office B.V., mit Sitz in Best, der Verwender der allgemeinen Geschäftsbedingungen;
Käufer: die Gegenpartei des Verkäufers, der Kunde.

Artikel 2: Allgemeines
2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Verkäufe, Dienstleistungen, Verträge und andere Rechtsverhältnisse, die der Verkäufer an oder mit einem Dritten, im Folgenden „Käufer“ genannt, vornimmt oder eingeht, sofern diese Bedingungen nicht ausdrücklich und schriftlich von den Parteien abgelehnt wurden.

2.2 Die Anwendbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

2.3 Wenn der Verkäufer mehr als einmal Verträge mit dem Käufer abschließt, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer für alle nachfolgenden Verträge, ungeachtet dessen, ob sie ausdrücklich für anwendbar erklärt wurden oder nicht.

2.4 Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sind oder für nichtig erklärt werden können, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin gültig.

2.5 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder sie ergänzende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn und soweit sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden, und dann nur für das betreffende Geschäft.

2.6 Der Käufer gilt nicht als (Handels-)Vertreter des Verkäufers, es sei denn, er wurde durch schriftliche Vereinbarung als solcher benannt.

Artikel 3: Angebote
3.1 Allgemeine Angebote oder (Preis-)Angaben des Verkäufers in Katalogen, Broschüren usw. sind unverbindlich und dienen lediglich als Aufforderung an den Käufer, eine Bestellung aufzugeben. Ein an den Käufer gerichtetes Angebot ist für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn es schriftlich erfolgt und der Käufer es vor dem darin angegebenen Ablaufdatum schriftlich annimmt.

3.2 Ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer kommt nur zustande, wenn und soweit der Verkäufer eine Bestellung des Käufers schriftlich annimmt oder der Verkäufer eine Bestellung ausführt. Der Verkäufer hat das Recht, Aufträge nicht oder nur unter der Bedingung anzunehmen, dass der Versand nach Vorauszahlung erfolgt.

3.3 Schließt eine natürliche Person einen Vertrag im Namen oder für Rechnung einer anderen natürlichen oder juristischen Person ab, so erklärt sie durch die Erteilung des Auftrags, dazu bevollmächtigt zu sein. Diese Person haftet neben der anderen natürlichen oder juristischen Person gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

3.4 Verträge, an denen der Verkäufer beteiligt ist, kommen erst dann zustande, wenn der Verkäufer eine Bestellung/Auftrag des Käufers schriftlich angenommen hat oder wenn die vom Verkäufer verkauften Waren tatsächlich an den Käufer geliefert wurden.

3.5 Im Falle von Verträgen, die entgegen den Bestimmungen in Artikel 3.2 mündlich geschlossen werden, wird davon ausgegangen, dass die Rechnung den Vertrag genau und vollständig wiedergibt.

Artikel 4: Preise
4.1 Die Preise in den Angeboten/Katalogen/Preislisten gelten für die Lieferung frei Haus, in Euro, ohne Mehrwertsteuer und staatliche Abgaben, ohne Export-, Versicherungs-, Verlade- und Verpackungskosten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

4.2 Rabatte können nur schriftlich vereinbart werden.

4.3 Der Verkäufer ist berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Angebots/der Annahme und der Lieferung zwei Monate vergangen sind und eine Mehrwertsteuererhöhung oder andere gesetzliche oder Kostenpreiserhöhungen von mehr als 5% eingetreten sind.

4.4 Erhöhen die Lieferanten des Verkäufers ihre Preise, so ist der Verkäufer berechtigt, den mit dem Käufer vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen. Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, seine Preise jährlich mindestens um den Inflationsausgleich anzupassen.

4.5 Der Verkäufer ist berechtigt, die Kosten für haltbares Verpackungsmaterial gesondert zu berechnen. Darüber hinaus gehen Sonderverpackungen oder vom Käufer vorgeschriebene Verpackungen zu Lasten des Käufers. Diese Kosten werden vom Verkäufer gutgeschrieben, wenn die Verpackungsmaterialien vom Käufer unbeschädigt zurückgegeben werden.

4.6 Trotz großer Sorgfalt bei der Erstellung von Katalogen und anderen Sendungen übernimmt der Verkäufer keine Haftung für fehlerhafte Angaben oder Preise. Der Käufer kann daraus keine Verpflichtungen des Verkäufers ableiten;

Artikel 5: Lieferung
5.1 Die Lieferung erfolgt an die Adresse des Käufers, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Sofern die Parteien vereinbaren, dass der Verkäufer die gelieferten Waren abliefert (oder abliefern lässt), erfolgt die Lieferung immer an die Adresse, die dem Verkäufer vom Käufer zuletzt bekannt gegeben wurde.

5.2 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung in den Räumlichkeiten des Käufers gemäß dem vorigen Artikel bis hinter die erste Tür im Erdgeschoss.
Dabei wird von einer Adresse ausgegangen, die mit einem normalen Lastkraftwagen erreicht werden kann. Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit einer schwierigen Zufahrt oder einer Lieferung an einem anderen Ort, wie oben erwähnt, gehen zu Lasten des Käufers. Das Risiko der Ware geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem die Ware an der von ihm angegebenen Adresse zur Lieferung angeboten wird.

5.3 Der Verkäufer ist berechtigt, einen Vorschuss zu verlangen. Nach Zahlung des Vorschusses erfolgt die Lieferung an den Käufer, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

5.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bestellte Waren in Teillieferungen zu liefern und zu fakturieren, sowie bei Sonderanfertigungen 10% mehr oder weniger zu liefern.

5.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren, auf die sich der Vertrag bezieht, zum Zeitpunkt der Lieferung abzunehmen. Nimmt der Käufer die vom Verkäufer zu liefernden Waren nicht ab, werden die Waren auf seine Kosten und Gefahr gelagert. Wenn der Käufer die Ware trotz Aufforderung durch den Verkäufer nicht innerhalb von zwei Monaten auf seine Kosten abholt, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware an Dritte zu verkaufen und den ursprünglichen Käufer für den Verlust haftbar zu machen. Der ursprüngliche Käufer ist in jedem Fall verpflichtet, die Kosten für die vorgenannte Lagerung sowie die dem Verkäufer entstandenen (zusätzlichen) Versand- und Verwaltungskosten zu erstatten.

5.6 Wenn die Lieferung auf Wunsch des Käufers verschoben oder beschleunigt wird, ist der Käufer verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu erstatten.

5.7 Der Verkäufer ist berechtigt, zusätzliche Arbeitsstunden in Rechnung zu stellen, wenn sich die Lieferung aufgrund von Umständen verzögert, auf die er keinen Einfluss hat.

5.8 Wenn der Verkäufer eine Lieferfrist angegeben hat, handelt es sich dabei um eine unverbindliche Frist. Eine angegebene Lieferfrist ist daher niemals ein Endtermin. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen und ihm eine angemessene Frist setzen.

5.9 Wenn der Verkäufer im Rahmen der Vertragserfüllung Daten vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer diese dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.

Artikel 6: Reparatur, Inbetriebnahme und Montage
6.1 Reparatur-, Einzugs- und Montagearbeiten werden auf der Grundlage ausdrücklicher schriftlicher Anweisungen des Käufers durchgeführt. Die Einrichtungs- und Montagearbeiten werden nach vorheriger Übermittlung von Informationen (Zeichnungen usw.) an den Verkäufer ausgeführt, für deren Richtigkeit der Käufer verantwortlich ist. Die Kosten dafür werden dem Käufer in der Auftragsbestätigung mitgeteilt und in Rechnung gestellt.

6.2 Wünscht der Käufer Ergänzungen oder Änderungen an den vereinbarten Reparatur-, Installations- und/oder Montagearbeiten, so handelt es sich um zusätzliche Arbeiten, die dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt werden können;

Artikel 7: Modelle/Abbildungen
7.1 Die in den Katalogen/Angeboten/Werbungen/Preislisten enthaltenen Modelle, Abbildungen, Zahlen, Größen, Gewichte oder Beschreibungen sind nur als Anhaltspunkte zu betrachten.

7.2 Wurde dem Käufer ein Modell gezeigt, so gilt dieses nur als Anhaltspunkt, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass die zu liefernde Ware dem Modell vollständig entspricht.

7.3 Gezeigte und vom Verkäufer auf Wunsch des Käufers versandte Modelle können nicht zurückgesandt werden. Der Verkäufer berechnet die dem Käufer zugesandten Modelle in vollem Umfang zum Händlereinkaufspreis, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

Artikel 8: Inspektion/Reklamation
8.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung (Übergabe) bzw. Ablieferung zu inspizieren (inspizieren zu lassen). Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob die gelieferten Waren in Qualität und Quantität dem entsprechen, was vereinbart wurde. Mängel und Abweichungen sind auf dem Frachtbrief/Packzettel zu vermerken und unverzüglich telefonisch mitzuteilen, andernfalls wird die gelieferte Ware als einwandfrei angesehen.

8.2 Etwaige Mängel müssen dem Verkäufer ebenfalls innerhalb von acht Werktagen nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.

8.3 Beanstandungen der Rechnung müssen innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden.

8.4 Der Käufer hat das Recht, die ihm vom Verkäufer gelieferten Waren innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt zurückzugeben. Der Käufer ist nicht zur Rückgabe berechtigt, wenn:
a. die betreffende Ware nicht zum Standardsortiment des Verkäufers gehört (wie es in dem bei Erhalt gültigen Katalog enthalten ist) und/oder
b. wenn die Rückgabe, in welcher Form auch immer, ausgeschlossen ist und/oder
c. die Ware vom Verkäufer untergebracht (d.h. an den Verwendungsort geliefert/aufgestellt/zusammengebaut) wurde. Der Verkäufer nimmt nur dann Waren zurück, wenn und soweit sie an die vom Verkäufer angegebene Adresse in der Originalverpackung und in dem Zustand geliefert wurden, in dem der Verkäufer diese Waren an den Käufer geliefert hat. Auf Verlangen des Käufers kann der Verkäufer die zurückzusendenden Waren an dem Ort abholen, an dem sie vom Verkäufer geliefert wurden. Der Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Verkäufer ist berechtigt, die Transportkosten an den Käufer weiterzugeben.

8.5 Beanstandungen des Käufers können nachträglich in Bezug auf fehlende oder nicht bestellte Waren sowie in Bezug auf äußerlich erkennbare Mängel an den gelieferten Waren oder Dienstleistungen geltend gemacht werden. Reklamationen müssen schriftlich eingereicht werden und müssen innerhalb von acht Arbeitstagen nach Erhalt der Waren durch den Käufer oder dem Tag, an dem der Käufer über die Waren hätte verfügen müssen, beim Verkäufer eingehen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Käufer die gelieferten Waren genehmigt und akzeptiert hat. Bei fehlenden oder nicht bestellten Waren hat der Käufer dem vorgenannten Schreiben den Frachtbrief oder die Packliste beizufügen, auf denen die Mängel angegeben sind. Bei äußerlich erkennbaren Mängeln der Ware hat der Verkäufer die Wahl zwischen Ersatz, Reparatur oder Rücknahme der betreffenden Ware gegen Gutschrift beim Käufer. Bei Überschreitung der genannten Frist erlischt das Recht des Käufers auf Reklamation. Der Verkäufer nimmt Waren nur zurück, wenn und soweit er der Rückgabe vorher zugestimmt hat und wenn die Waren an die vom Verkäufer angegebene Adresse in der Originalverpackung und in dem Zustand geliefert werden, in dem der Verkäufer die Waren an den Käufer geliefert hat. Die Kosten der (De-)Montage gehen zu Lasten des Käufers.

8.6 Geringfügige handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen und Differenzen sowie die folgenden Situationen können niemals Anlass zu Reklamationen geben:
- Abweichungen in Qualität, Farbe, Gewicht, Ausführung und Größe von weniger als 10%;
- natürliche Farben, Linien, Beulen, Dellen und Haarrisse im Holz;
- Satz-, Druck- und/oder Schreibfehler im Katalog/Angebot/Preisliste.

8.7 Beanstandungen von Artikeln, die zu einer Teillieferung gehören, haben keinen Einfluss auf frühere und spätere Teillieferungen, die Teil desselben Auftrags sind.

8.8 Geringfügige handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen können ebenfalls niemals Anlass zu einer Reklamation geben;

8.9 Reklamationen des Käufers aufgrund dieses Artikels haben keinen Einfluss auf seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer.

8.10 Wenn die Reklamation begründet ist, wird der Verkäufer die gelieferten Waren ersetzen, es sei denn, dass dies für den Käufer inzwischen nachweislich sinnlos geworden ist. Letzteres muss vom Käufer schriftlich mitgeteilt werden. Der Verkäufer haftet jedoch in allen Fällen nur innerhalb der Grenzen der Bestimmungen des Artikels „Haftung“.

Artikel 9: Garantie
9.1 Für Fabrikationsfehler gewährt der Verkäufer dem Käufer bei neuen Möbeln nach dem Ermessen des Herstellers
- 100% Garantie innerhalb eines Jahres nach Lieferung an den Käufer;
- 60% Garantie innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung an den Käufer;
- 30% Garantie innerhalb von drei Jahren nach Lieferung an den Käufer.

9.2 Diese Garantie ist beschränkt auf:
- Fabrikationsfehler und umfasst daher keine Schäden, die auf Verschleiß, unsachgemäßen, unvorsichtigen oder unsachgemäßen Gebrauch, Wartung, Lagerung oder Transport zurückzuführen sind;
- Lieferung und Kauf innerhalb der EU;
- die vom Hersteller gewährte Garantie;
- die Reparatur oder den Ersatz der Sache.

9.3 Der Verkäufer hat die Wahl, die mangelhafte Ware gegen Gutschrift des Käufers zu ersetzen, zu reparieren oder zurückzunehmen.

9.4 Ansprüche des Käufers gemäß diesem Artikel sind nur nach Vorlage der Originalrechnung gültig und berühren nicht seine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verkäufer.

9.5 Der Versand von Waren, für die ein Garantieanspruch geltend gemacht wird, erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers und nach vorheriger Rücksprache mit dem Verkäufer.

9.6 Diese Garantie erlischt und/oder wird nicht gewährt
- bei Verarbeitung, Veränderung, Montage, Einbau, Änderung oder Reparatur der gelieferten Ware durch den Käufer oder einen Dritten;
- bei Verwendung für einen anderen als den in der Gebrauchsanweisung/Produktspezifikation angegebenen Zweck
- im Falle der Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung/Produktspezifikation
- bei mangelhafter Wartung;
- bei Nichtbeachtung der Bedienungs- und Montageanleitung oder bei unvorsichtigem Gebrauch;
- Verwendung in aggressiver Umgebung;
- bei jeglichem externen Unglücksfall;
- Beschädigung des Äußeren;
- bei normalem Verschleiß und Abnutzung;
- bei preisreduzierten Waren oder bei Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht neu waren (z.B. Ausstellungsmodelle, Gebrauchtwaren usw.);
- wenn der Käufer eigene Maße angibt und/oder wenn die Maße von den in den Produktspezifikationen beschriebenen Standardmaßen abweichen;
- wenn der Käufer einer Verpflichtung, die sich aus dem/den mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag/Verträgen ergibt, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht nachkommt.

9.7 Der Hersteller beurteilt einen Garantieanspruch. Lehnt der Hersteller einen Garantieanspruch ab, so ist der Verkäufer daran gebunden und schuldet dem Käufer nichts, es sei denn, der Verkäufer hat mit dem Käufer etwas anderes vereinbart.

Artikel 10 und 11: Zahlungs- und Inkassokosten
10.1 Es gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

10.2 Wird eine Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen, gerät der Käufer in Verzug, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist. [Zu diesem Zeitpunkt werden alle ausstehenden und/oder noch nicht fälligen Rechnungen des Käufers sofort und in vollem Umfang fällig.

10.3 Im Falle des Verzugs schuldet der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat.

10.4 Im Falle des Verzugs gehen alle Kosten, wie Verwaltungskosten, gerichtliche und außergerichtliche Kosten, einschließlich der Kosten eines Konkursantrags, zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden zu dem Zeitpunkt fällig, an dem der Verkäufer die Forderung zum Inkasso übergeben hat, und belaufen sich auf mindestens 15 % des unbezahlten Betrags, mit einem absoluten Minimum von 250,00 €.

10.5 Wenn der Käufer eine Vereinbarung mit dem Verkäufer nicht einhält und/oder wenn der Verkäufer - vor oder nach einer Bestellung - anderweitig begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers hat, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung von Waren aufzuschieben, bis der Käufer eine (zusätzliche) Sicherheit für die Forderungen und die Bezahlung der zu liefernden Waren geleistet hat.

Artikel 12: Eigentumsvorbehalt
„Alle vom Lieferanten/Verkäufer gelieferten Waren bleiben Eigentum des Lieferanten/Verkäufers, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Lieferanten/Verkäufer aus einem mit dem Lieferanten/Verkäufer geschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen vollständig erfüllt hat, einschließlich der Forderungen im Zusammenhang mit der Nichterfüllung eines solchen Vertrags.“ Die gelieferten Waren dürfen vom Käufer im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit weiterverkauft oder verwendet werden, können jedoch nicht als Sicherheit für Forderungen Dritter, gleich in welcher Form (einschließlich Verpfändung), dienen.
Für den Fall, dass der Verkäufer von seinen in diesem Artikel genannten Eigentumsrechten Gebrauch machen will, erteilt der Käufer dem Verkäufer oder vom Verkäufer zu beauftragenden Dritten hiermit die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Verkäufers befindet, und diese Waren zurückzunehmen.
 

Artikel 13: Haftung
13.1 Im Falle eines zurechenbaren Mangels ist der Verkäufer weiterhin verpflichtet, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

13.2 Die Verpflichtung des Verkäufers zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf die Schäden, für die der Verkäufer im Rahmen einer von ihm oder in seinem Namen abgeschlossenen Versicherung versichert ist, übersteigt jedoch in keinem Fall den Betrag, der von dieser Versicherung in dem betreffenden Fall ausgezahlt wird.

13.3 Wenn sich der Verkäufer aus irgendeinem Grund nicht auf die Beschränkung in Absatz 2 dieses Artikels beruft, ist die Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz auf den Gesamtbetrag des Auftragspreises (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt. Wenn der Vertrag aus Teilen oder Teillieferungen besteht, beschränkt sich die Verpflichtung zum Schadenersatz auf höchstens den Betrag des Auftragspreises der betreffenden Teil- oder Teillieferung.

13.4 Nicht schadenersatzfähig sind:
a. Folgeschäden. Als Folgeschäden gelten unter anderem Stagnationsschäden, Produktionsausfall, entgangener Gewinn, Transportkosten sowie Reise- und Aufenthaltskosten. Wenn möglich, kann sich der Käufer gegen solche Schäden versichern.
b. Überwachungsschaden. Unter Aufsichtsschäden sind Schäden zu verstehen, die durch oder während der Ausführung der Arbeiten an Gegenständen, an denen gearbeitet wird, oder an Gegenständen in der Nähe des Ortes, an dem die Arbeiten ausgeführt werden, entstehen. Der Käufer kann auf Wunsch eine Versicherung zur Deckung solcher Schäden abschließen.
c. Schäden, die durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Helfern oder nicht leitenden Angestellten des Verkäufers verursacht werden.

13.5 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an dem vom Käufer oder in dessen Auftrag gelieferten Material, die durch unsachgemäße Verarbeitung entstanden sind.

13.6 Der Käufer schützt den Verkäufer vor allen Ansprüchen Dritter wegen Produkthaftung infolge eines Fehlers in dem vom Käufer an einen Dritten gelieferten Produkt, das (teilweise) aus vom Verkäufer gelieferten Produkten und/oder Materialien bestand. Der Käufer ist verpflichtet, alle Schäden, die der Verkäufer in diesem Zusammenhang erleidet, zu ersetzen, einschließlich der (vollständigen) Kosten der Verteidigung.

13.7 Der Verkäufer haftet niemals für die Zusammensetzung der verkauften Waren.

13.8 Der Verkäufer haftet niemals für Schäden, die sich aus einer unsachgemäßen, nicht der Gebrauchsanweisung entsprechenden oder einer anderen als der für die Ware vorgesehenen Verwendung ergeben.

13.9 Der Verkäufer haftet niemals für Schäden, die sich aus dem Vorhandensein von gefährlichen oder gesetzlich verbotenen Stoffen auf oder in den gelieferten Waren ergeben, wenn ihm dies zum Zeitpunkt der Lieferung nicht bekannt war.

13.10 Der Verkäufer haftet niemals für Schäden, die sich aus einem erteilten Ratschlag ergeben. Die Beratung erfolgt stets auf der Grundlage der dem Verkäufer bekannten Tatsachen und Umstände und in gegenseitiger Absprache, wobei der Verkäufer die Absicht des Käufers stets als Richtschnur und Ausgangspunkt nimmt.

13.11 Der Käufer hat stets im Voraus zu prüfen, ob die gekaufte Sache für den Zweck, für den er sie verwenden will, geeignet ist. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die gekaufte Sache für diesen Zweck nicht geeignet ist, kann der Käufer den Verkäufer nicht für den daraus entstehenden Schaden haftbar machen.

Artikel 14: Übertragungs-/Transportrisiko
14.1 Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Sachen, die Gegenstand des Vertrags sind, geht zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem diese Sachen rechtmäßig und/oder tatsächlich an den Käufer geliefert werden und somit in die Verfügungsgewalt des Käufers oder eines vom Käufer zu bestimmenden Dritten gelangen.

14.2 Wenn der Verkäufer für den Transport/Versand der vertragsgegenständlichen Sachen sorgt, geschieht dies vollständig auf Rechnung und Risiko des Käufers, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Der Verkäufer bestimmt die Art des Transports.

Artikel 15: Höhere Gewalt
15.1 Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtung auszusetzen, wenn er aufgrund höherer Gewalt vorübergehend an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer gehindert ist.

15.2 Als höhere Gewalt gilt der Umstand, dass die vom Verkäufer beauftragten Lieferanten, Subunternehmer oder Spediteure ihren Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, das Wetter, Erdbeben, Feuer, Stromausfall, Verlust, Diebstahl oder Abhandenkommen von Werkzeugen oder Materialien, Straßensperren, Streiks oder Arbeitsniederlegungen sowie Einfuhr- oder Handelsbeschränkungen. Unter höherer Gewalt wird ferner verstanden, was in Gesetz und Rechtsprechung enthalten ist, sowie alle äußeren Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die der Verkäufer keinen Einfluss nehmen kann, die ihn aber an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern. Dazu gehören Streiks im Unternehmen des Verkäufers, übermäßige Abwesenheit von Mitarbeitern des Verkäufers, staatliche Maßnahmen, einschließlich Einfuhr- und Ausfuhrverbote, Poststreiks, Verkehrsüberlastung, Staus, Stromausfälle und Lieferverzögerungen bei Lieferanten.

15.3 Der Verkäufer ist berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem der Verkäufer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

15.4 Die Parteien können die Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne der anderen Partei zum Schadenersatz verpflichtet zu sein.

15.5 Sofern der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder hätte erfüllen können und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist der Verkäufer berechtigt, den bereits erfüllten oder zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

Artikel 16: Urheberrechte
16.1 Unbeschadet der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich
Verkäufer die Rechte und Befugnisse vor, die ihm gemäß
dem Urheberrechtsgesetz zustehen.

16.2 Alle vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Prospekte, Kataloge, Preislisten, Schriften und sonstigen Materialien oder (elektronischen) Dateien bleiben Eigentum des Verkäufers, unabhängig davon, ob sie dem Käufer oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sie sind ausschließlich für den Gebrauch des Käufers bestimmt und dürfen vom Käufer ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers nicht vervielfältigt, weitergegeben oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden, es sei denn, aus der Art der zur Verfügung gestellten Dokumente ergibt sich etwas anderes.

16.3 Unbeschadet der Bestimmungen in den vorhergehenden Absätzen dieses Artikels ist der Käufer nicht berechtigt, die an den vom Verkäufer gelieferten Sachen, einschließlich der Verpackung, angebrachten Marken, Typen- oder Identifikationsnummern oder Zeichen zu entfernen, zu beschädigen und/oder zu verändern.

Artikel 17: Auflösung
17.1 Im Falle eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs, des Konkurses, der Einstellung
oder der Liquidation des Unternehmens des Käufers, einer rechtlichen Fusion des Käufers oder im
Fall, dass ein wesentlicher Teil der Kontrolle des Käufers wechselt, werden alle Verträge mit dem Käufer von Rechts wegen aufgelöst, es sei denn, der Verkäufer teilt dem Käufer innerhalb einer angemessenen Frist mit, dass er die Erfüllung (eines Teils) des/der betreffenden Vertrags/Verträge verlangt; in diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, ohne Inverzugsetzung
- die Erfüllung des/der betreffenden Vertrags/Verträge auszusetzen, bis eine ausreichende Sicherheit für die Zahlung geleistet worden ist; und/oder
- alle seine möglichen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen.
Dies alles unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers aus einem Vertrag mit dem Käufer und ohne dass der Verkäufer zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist.

17.2 Wenn der Käufer eine seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag nicht ordnungsgemäß, nicht innerhalb einer bestimmten Frist oder anderweitig nicht rechtzeitig erfüllt, befindet sich der Käufer in Verzug und ist der Verkäufer berechtigt, ohne Inverzugsetzung:
die Erfüllung dieses Vertrags und der damit direkt zusammenhängenden Verträge aufzuschieben, bis eine ausreichende Sicherheit für die Zahlung geleistet wurde, und/oder
diesen Vertrag und die damit direkt zusammenhängenden Verträge teilweise selbst aufzulösen.

17.3 Tritt ein Ereignis im Sinne von Absatz 1 oder 2 dieses Artikels
ein, werden alle Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer und die genannte Forderung aus dem/den betreffenden Vertrag/Verträgen sofort und in vollem Umfang fällig, und der Verkäufer ist berechtigt, die betreffenden Waren zurückzunehmen. In diesem Fall sind der Verkäufer und sein bevollmächtigter Vertreter berechtigt, die Räumlichkeiten des Käufers zu betreten, um die Waren in Besitz zu nehmen.

17.4 Die Anwendbarkeit von Artikel 6:278 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn
einen Vertrag mit dem Käufer auflöst oder dem Verkäufer anderweitig einen Anstoß zur Rückgängigmachung im Sinne von Artikel 6:278(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gibt.

Artikel 18: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
18.1 Auf alle Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer und alle sich daraus ergebenden oder damit zusammenhängenden Streitigkeiten findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

18.2 Streitigkeiten zwischen dem Käufer und dem Verkäufer werden von den niederländischen Gerichten des Bezirksgerichts von Ostbrabant entschieden. Unterbezirksfälle werden vom Bezirksgericht Oost-Brabant, Standort Eindhoven, entschieden.

Artikel 19: Teilweise Ungültigkeit
19.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen (ungültig)
nichtig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle der Ungültigkeit einer Bestimmung sind der Käufer und der Verkäufer an eine möglichst sinngemäße Bestimmung gebunden, die nicht der Ungültigkeit unterliegt.